Eintrag in den Genussführer auf visit.saarbruecken.de (saarbruecken.de)
zwischen dem Anbieter:
City-Marketing Saarbrücken GmbH
Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken
Nachfolgend „City-Marketing“ genannt
und dem Kunden.
§ 1 Inhalt
1.1
City-Marketing ermöglicht Unternehmen aus der Saarbrücker City, sich mit dem Online-Gastronomieführer gegenüber ihren Kunden aussagekräftig im Internet zu präsentieren. Damit werden in dem Portal die Gastronomiebetriebe aus dem Bereich der Saarbrücker City zu einem attraktiven Gastronomieführer zusammengefasst.
1.2
Der Kunde stellt sich in dem Gastronomieführer aussagekräftig dar, um für sich selbst zu werben und mit seinem Angebot das Gesamtangebot der Saarbrücker City zu ergänzen und attraktiv zu gestalten.
§ 2 Leistungen der City-Marketing
2.1
Die City-Marketing wird die mit dem Kunden die im angehängten Formular vereinbarten Unternehmensdaten auf der Website visit.saarbruecken.de einstellen. Die City-Marketing werden Dritten die Daten aus dem anhängten Formular im Internet zugänglich machen. Die eingestellten Unternehmensdaten sind über die allgemeine Suchfunktion des Portals neben allen anderen eingestellten Unternehmen erreichbar.
Die City-Marketing behält sich im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit die Gestalt und Änderung der Website visit.saarbruecken.de einschließlich aller Funktionalitäten und Inhalte vor.
2.2
Der Kunde kann nach Abschluss der Nutzungsbedingungen Änderungswünsche zu den im Internet eingestellten Daten und Inhalten zu seinem Unternehmen per E-Mail an info@city-sb.de senden. Die City-Marketing kann abhängig von der Umsetzbarkeit diese Änderungswünsche einstellen. Wenn der Kunde keine Texte übermittelt, behält City-Marketing sich das Recht vor, eigene Texte zu verfassen und zu nutzen.
§ 3 Pflichten des Kunden und Inhalte der Unternehmensdarstellung
3.1
Im Auftrag des Kunden werden folgende Informationen über das Unternehmen des Kunden im Gastronomieführer eingestellt: siehe PDF-Formular „Eintrag in den Gastronomieführer“ im Anhang.
3.2
Der Kunde ist für die von ihm in den Nutzungsbedingungen und später per E-Mail mitgeteilten und in den Gastronomieführer visit.saarbruecken.de eingestellten Unternehmensdaten, einschließlich der übermittelten Bilddateien, gegenüber City-Marketing und jedem sonstigen Dritten, insbesondere seinen Kunden allein verantwortlich. Alle Bilder, die der Kunde City-Marketing zur Verwendung übermittelt, sind zur Veröffentlichung rechtlich freigegeben. Der Kunde sichert insbesondere zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Bilder etc. frei von Rechten Dritter sind und die ungehinderte ausschließliche Verbreiterung nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde stellt City Marketing Saarbrücken GmbH von jeglicher Haftung und Inanspruchnahme Dritter ausdrücklich frei.
§ 4 Vergütung
Die Einstellung der Unternehmensdaten im Gastronomieführer erfolgt KOSTENLOS.
§ 5 Datenschutz
Persönliche Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderen gesetzlichen Bestimmungen, die für den elektronischen Geschäftsverkehr gelten, verarbeitet.
Im Hinblick auf die Datenverarbeitung gemäß DSG VO verweisen wir auf die im nachfolgenden Link veröffentlichte Datenschutzerklärung.
https://visit.saarbruecken.de/fusszeile/datenschutzerklaerung
§ 6 Mindestlaufzeit und Kündigung
6.1
Das Geschäftsverhältnis beginnt mit dem Erhalt des unterschriebenen Dokuments.
6.2
Das Geschäftsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2024 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
7.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. Beide Seiten verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit einer unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
7.3
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
7.4
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.